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   BVerwG, 24.11.2022 - 20 F 19.22   

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BVerwG, 24.11.2022 - 20 F 19.22 (https://dejure.org/2022,39767)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2022 - 20 F 19.22 (https://dejure.org/2022,39767)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2022 - 20 F 19.22 (https://dejure.org/2022,39767)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Magdeburg, 27.09.2022 - 5 A 6/22

    Anerkennung einer SARS-CoV-2 Infektion eines Zollbeamten im Streifen- und

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2022 - 20 F 19.22
    I Die Antragstellerin führt seit dem 13. Oktober 2020 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen OVG 5 A 6/22 (vormals: OVG 11 A 24/20) ein Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vom 26. Juni 2020 (GVBl. II Nr. 54) und die Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vom 8. Oktober 2020 (GVBl. II Nr. 94).

    Am 11. August 2022 hat sie beim Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts (95. Senat) beantragt, vom 5. Senat die Akten der Sache OVG 5 A 6/22 beizuziehen und das dort am 9. März 2022 beantragte Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO durchzuführen.

    Die Antragstellerin hat daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, "gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 Satz 1 VwGO für das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO zu dem bei dem 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen OVG 5 A 6/22 anhängigen Ausgangsverfahren den 95. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg als das instanziell zuständige Gericht zu bestimmen.".

  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2022 - 20 F 19.22
    Danach ist vorliegend für die Beschlussfassung gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts zuständig, wenn das Gericht der Hauptsache ihm die anhängige Sache vorgelegt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. August 2007 - 20 F 10.06 - juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschluss vom 15. Februar 2021 - 15 P 1/16 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2022 - 20 F 19.22
    Dazu bedarf es gemäß § 98 VwGO i. V. m. § 358 ZPO grundsätzlich eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2009 - 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 07.02.2006 - 1 AV 1.06

    Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2022 - 20 F 19.22
    Dies setzt aber voraus, dass das Prozessrecht selbst keine oder keine widerspruchsfreie Zuweisung enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 1 AV 1.06 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 30 Rn. 4).
  • BVerwG, 11.08.2022 - 20 F 9.22

    Kosten des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts als Teil der Kosten

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2022 - 20 F 19.22
    Die Kosten des Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Gerichts sind damit Teil der Kosten des zugrunde liegenden Hauptsacheverfahrens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 2022 - 20 F 9.22 - juris Rn. 2 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2021 - 15 P 1/16

    Informationszugang; Einleitung des Zwischenverfahrens bei Sperrerklärung;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2022 - 20 F 19.22
    Danach ist vorliegend für die Beschlussfassung gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts zuständig, wenn das Gericht der Hauptsache ihm die anhängige Sache vorgelegt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. August 2007 - 20 F 10.06 - juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschluss vom 15. Februar 2021 - 15 P 1/16 - juris Rn. 10).
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